ALLGEMEIN
Folgende Einzelheiten werden mit Buchung des Ersttermins im Sinne eines Behandlungsvertrages geregelt: Vertragsgegenstand ist eine heilkundliche Behandlung des Patienten.
Folgende Einzelheiten werden mit Buchung des Ersttermins im Sinne eines Behandlungsvertrages geregelt: Vertragsgegenstand ist eine heilkundliche Behandlung des Patienten.
ERSTGESPRÄCHE
Für den Ersttermin gilt ein Festpreis von € 60,--. Die Kosten der Erstberatung werden in bar in der Praxis nach der Anamnese beglichen. Diese Erstuntersuchung und -beratung kann bis zu zwei Stunden in Anspruch nehmen. Folgekonsultationen können per Rechnung beglichen werden. |
FOLGEGESPRÄCHE UND -BEHANDLUNGEN:
Folgesitzung kurz:
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RECHNUNGSLEGUNG
Alle Leistungen werden datiert, detailiert aufgeschlüsselt und in Rechnung gestellt. Die Abrechnung lehnt sich an die aktuelle Gebührenordnung für Heilpraktiker an, wobei auch nach Zeitaufwand abgerechnet wird. Das heißt, die Gebührenziffern werden ggf. mit dem Zeitfaktor multipliziert.
Die Kostenübernahme bei Privat- oder Zusatzversicherungen sollte in jedem Fall vor Behandlungsbeginn bei der Versicherung geklärt werden. Nachträgliche Rechnungsänderungen sind nicht möglich. Der Rechnungsbetrag ist unabhängig von dem durch Ihre Versicherung oder Ihrer Krankenkasse erstatteten Anteil in voller Höhe fällig. Evtl. nicht erstattete Anteile betrachten Sie bitte als sinnvolle Investition in Ihre Gesundheit.
Rechnungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt zu begleichen. Bei Zahlungsverzug fallen Mahnkosten an. Rechnungen werden, sofern Sie sich nicht ausdrücklich dagegen aussprechen, händisch übergeben oder postalisch verschickt, auf Anfrage gerne per pdf-Datei oder per Telefax.
Alle Leistungen werden datiert, detailiert aufgeschlüsselt und in Rechnung gestellt. Die Abrechnung lehnt sich an die aktuelle Gebührenordnung für Heilpraktiker an, wobei auch nach Zeitaufwand abgerechnet wird. Das heißt, die Gebührenziffern werden ggf. mit dem Zeitfaktor multipliziert.
Die Kostenübernahme bei Privat- oder Zusatzversicherungen sollte in jedem Fall vor Behandlungsbeginn bei der Versicherung geklärt werden. Nachträgliche Rechnungsänderungen sind nicht möglich. Der Rechnungsbetrag ist unabhängig von dem durch Ihre Versicherung oder Ihrer Krankenkasse erstatteten Anteil in voller Höhe fällig. Evtl. nicht erstattete Anteile betrachten Sie bitte als sinnvolle Investition in Ihre Gesundheit.
Rechnungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt zu begleichen. Bei Zahlungsverzug fallen Mahnkosten an. Rechnungen werden, sofern Sie sich nicht ausdrücklich dagegen aussprechen, händisch übergeben oder postalisch verschickt, auf Anfrage gerne per pdf-Datei oder per Telefax.